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Produktbroschüre

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Produktbroschüre der Praher Plastics Austria GmbH.

Erklärung zur REACH-VO

Erklärung zur REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 Praher Plastics agiert gemäß der Reach-VO (EG) Nr. 1907/2006 als nachgeschalteter Anwender sowie als Produzent von Erzeugnissen und unterliegt somit keiner Registrierungspflicht. Unsere Lieferanten haben die Registrierung (bzw. Vorregistrierung) von den Rohstoffen zugesichert. Als Produzent von Erzeugnissen sind wir nicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verpflichtet. Sollten Informationen zu besonderen besorgniserregenden Inhaltsstoffen in unseren Erzeugnissen gemäß REACH Artikel 33 notwendig sein, werden diese von uns unverzüglich und ohne Aufforderung an unsere Kunden weitergebeben. Erklärung zur RoHS-Richtlinie 2011/65/EU inkl. 2015/863/EU Praher Plastics Austria GmbH stellt die Einhaltung der Grenzwerte der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) in allen hergestellten Erzeugnissen sicher, die Bestandteil von Elektro- und Elektronikgeräten sind. Unsere Lieferanten haben die Einhaltung der Grenzwerte der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) von den Rohstoffen zugesichert. Sollte dies bei bestimmten Erzeugnissen aus technischen Gründen nicht möglich sein, werden wir unsere Kunden darüber unverzüglich informieren. Ab 22. Juli 2019 garantieren wir natürlich auch die Einhaltung der neuen Grenzwerte gemäß Delegierter Richtlinie (EU) 2015/863. Zum jetzigen Zeitpunkt informieren wir Sie jedenfalls sofern einer der neu beschränkten Stoffe oberhalb der Grenzwerte in unseren Produkten enthalten sein sollte. Erklärung zu Konfliktmineralien Praher Plastics Austria GmbH informiert hiermit, dass in den Produkten ausschließlich Rohmaterialien, Bauteile und Komponenten von namhaften Herstellern und langjährigen, vertrauten Distributoren verwendet wird. Es wurden entsprechende Informationen hinsichtlich der im Juli 2010 in Kraft gesetzten „Dodd-Frank Wall Street Reform“ und „Consumer Protection Act“ von unseren Lieferanten eingeholt und nach derzeitigem Wissensstand, gemäß den erhaltenen Rückmeldungen unserer Lieferanten, werden keine Konfliktmaterialien mit Ursprung in der Demokratischen Republik Kongo und den angrenzenden Regionen eingesetzt. Darüber hinaus wird keinerlei Verantwortlichkeit hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Information übernommen. Gerne unterstützen wir Sie bei detaillierten Zulassungsprozessen, um den Einsatz von Konfliktmineralien ausschließen zu können. 8

Technische Erklärung: Trockenverlegung bei IBG ® PVC-U Fittinge Die Praher Plastics Austria GmbH, Poneggenstraße 5, 4311 Schwertberg erklärt hiermit, dass alle produzierten IBG ® PVC-U Fittinge jeweils nach Norm ISO 727 und den dabei vorgegebenen Toleranzen und Ovalitäten produziert werden. Alle PVC-U Fittinge des IBG ® -Sortiments entsprechen somit den jeweils national gültigen Normen. Die Praher Plastics Austria GmbH garantiert, dass alle IBG ® PVC-U Fittinge mit Rohren, welche nach den jeweils international gültigen Normen produziert werden, mit normgerechten Qualitätsklebstoffen verklebt werden können. Zusätzlich sind IBG ® PVC-U Fittinge für den Vorgang des Trockenverlegens optimiert. Zur Erleichterung dieses Vorgangs, werden IBG ® PVC-U Fittinge, unter Berücksichtigung der Vorgaben durch die Norm ISO 727, mit einem engen und optimierten Toleranzfeld produziert. Als Voraussetzung für das Trockenverlegen sind jedoch, neben IBG ® PVC-U Fittinge spezielle IBG ® PVC-U Rohre zu verwenden, welche mit einem engen und optimiertem Toleranzfeld produziert werden (siehe Tabelle 1 auf der nächsten Seite). Mit Hilfe dieser Maßnahmen wird eine optimierte Situation für das Trockenverlegen geschaffen. Bedingt durch die Berücksichtigung der Vorgaben durch die Norm ISO 727 können jedoch, auch bei Verwendung von IBG ® PVC-U Fittinge in Verbindung mit toleranz-optimierten IBG ® PVC-U Rohren, Störfaktoren auftreten, welche eine Trockenverlegung erschweren. Diese Störfaktoren können sein: - die Verwendung eines nicht entgrateten Rohres, - Einflussfaktoren bei Transport und Lagerung (Umweltbedingungen wie Sonneneinstrahlung, Umgebungstemperatur, etc.), - eine unterschiedliche normzulässige Ovalität (siehe Tabelle 2 auf der nächsten Seite) sowie - der Einsatz eines nicht entsprechenden Rohres. All diese Störfaktoren können zu einer Überschneidung von Toleranzfeldern der verwendeten IBG ® PVC-U Fittinge und IBG ® PVC-U Rohren und somit zu einer Schwergängigkeit des Trockensteckens führen (siehe Beispiel auf der nächsten Seite). www.praher-plastics.com 9